Über uns
Ablauf Montag 11. 08. 2025
Klassenunterricht 1. - 5. Stunde für die Klassen 5 - 10.
Die Schüler der neuen 5. Klassen sammeln sich auf dem Schulhof hinter der Schule an der Brücke und werden dort von ihren Klassenlehrerinnen in Empfang genommen.
Klasse
Zimmer
Lehrkraft
5a
19
Frau Berger
5b
21
Frau Pospichal
6a
04
Herr Matthes
6b
08
Frau Seifart
7a
01
Frau Kern
7b
02
Herr Grabe
7c
03
Frau Franke
8a
07
Frau Hofmann
8b
12
Herr Abel
9a
10
Herr Müller
9b
16
Frau Schwab
10a
14
Frau Wolfram
10b
09
Frau Fischer
Daz
22
Frau Pavlovic
Unterrichtsschluss an diesem Tag für alle nach der 5. Stunde,
12:35 Uhr.
Die Busse der Linien 26 und 801 fahren 12:45 Uhr.
In der 1. Schulwoche endet der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler täglich nach der 5. Stunde.
Die Busse der Linie 801 fahren in dieser Woche nur 12:45 Uhr
Die Linie 26 fährt Montag, und von Mittwoch bis Freitag ebenfalls 12:45 Uhr. Am Dienstag ließ sich diese Linie nicht umbestellen. An diesem Tag organisieren Sie bitte selbst den Nachhauseweg Ihrer Kinder.
Die Oberschule Lichtentanne liegt im Grünen und ist eine gesunde und sportfreundliche Schule. Im Durchschnitt lernen ca. 300 Schülerinnen und Schüler in 12 Klassen hier, die von 25 Stammlehrern unterrichtet werden.
Die Schüler der Klassen 7 bis 10 lernen im Realschulbildungsgang, in Klasse 7 bis 9 auch im Hauptschulbildungsgang. Ebenso werden Schüler inklusiv unterrichtet.
Außerdem haben wir die Untersützung von einem Schulsozialarbeiter, einer Praxisberaterin und einer Berufseinstiegsbegleiterin.
Einen Einblick in unser Schulhaus und das Außengelände können Sie sich auf unserem Rundgang - viel Spaß dabei!
Schule im Grünen - Wo lernen noch Spaß macht!
- 18 modern ausgestattete Unterrichtsräume
zum Teil als Fachkabinett ausgestattet - 12.000 qm Außengelände
Klassenzimmer im Grünen, Grünanlage als Schulhof, inkl. Sportplatz - Sportplatz
- Turnhalle
- Pausenversorgung (Frühstück und Mittagessen)
- Eigene Schließfächer
- Schüleraufsicht, Streitschlichter
- Klasse vom Dienst
Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan-spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.